Öffnungszeiten

Unsere generellen Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 13:30 Uhr.

Kosten

Obwohl das Regenbogenhaus wohl nach wie vor die günstigste Privatschule in der Steiermark ist, ist sie, anders als Schulen mit kirchlicher Trägerschaft oder ganz vom Staat finanzierte Regelschulen, mit Kosten verbunden.

Voraussetzung für den Besuch des Regenbogenhauses ist der Beitritt zum Verein mit der entsprechenden Vereinseintrittsgebühr, für jedes Kind muss ein Elternteil Mitglied werden. Zusätzlich wird beim Einstieg in die Schule einmalig die Schuleintrittsgebühr erhoben, um den Platz in der Schule zu sichern. Darüber hinaus gibt es eine Ausfallshaftung in der Höhe von €200.- (siehe unten).

Kosten Kindergarten

Einmalige Kosten pro Kind

  • Vereinseintrittsgebühr: € 250.- (€ 200.- wenn schon Geschwisterkind im Haus ist).

Monatliche Kosten pro Kind

  • Kindergartengeld: Gemäß Sozialstaffelungssystem des Landes Steiermark: € 0 – €146,43 10 x im Jahr
  • Vereinsmitgliedschaft pro Kind: € 249,60 monatlich, 12 x im Jahr

Für den Kindergartenbeitrag gilt das offizielle Sozialstaffelungssystem des Landes Steiermark inklusive dem kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt.

Kosten Regenbogenschule

Einmalige Kosten pro Kind

  • Eintrittsgebühr Regenbogenschule (Primaria): € 250.- (€ 200.- wenn schon Geschwisterkind im Haus ist)

Monatliche Kosten pro Kind

  • Schulgeld: € 146,43.- monatlich 12 x im Jahr
  • Vereinsmitgliedschaft pro Kind: € 249,60 monatlich, 12 x im Jahr

Für das dritte gleichzeitig das Regenbogenhaus besuchende Kind entfällt der  monatliche Mitgliedsbeitrag.

Bei Eintritt (Quereinstieg) direkt in die Schule (Primaria): Das Erlernen von sozialen Kompetenzen, deren Förderung, das Umgehen mit den Lernstrukturen im Regenbogenaus durch quereinsteigende Kinder und auch die Elternkontakte nehmen erfahrungsgemäß viel Zeit der PädagogInnen in Anspruch. Daher gelten für quereinsteigende Kinder, egal wie alt, gesonderte finanzielle Vereinbarungen mit dem Vorstand des Vereins „Regenbogenschule- Verein zur Förderung alternativer Lehrmethoden“.

Ausfallshaftung

Der Regenbogenhaus-Verein strebt ein ausgeglichenes Budget an. Sollte der Verein nicht ausgeglichen bilanzieren können, muss der Abgang von den Mitgliedern des Vereins aliquot gedeckt werden. Diese Übereinkunft (Haftungserklärung) wird von den Mitgliedern schriftlich mit dem Verein vereinbart. Die Haftungserklärung wird über einen Höchstbetrag von € 220,- pro Familie abgeschlossen (Stand Schuljahr 2021/22).